Bei Gülleerdbecken ist die Eignung der Dichtungsbahnen durch einen Materialeignungsnachweis nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften nachzuweisen (Ziff. 2.2 Anlage zu § 6 Abs. 1 Sächs DuSVO). Liegt dieser nicht vor, drohen Stilllegung der Anlage und Bußgelder. Unser Unternehmen ist eines der wenigen, die über eine Zulassung der eingesetzten Dichtungsbahnen durch das staatliche Materialprüfungsamt Darmstadt ent- sprechend den Vorschriften des DIBt verfügen, Prüfbericht vom 28.08.2006, K 06 1323.
| | Dichtungsbahn 2 mm als Lagerfolie Drainmatte Leckerkennungsfolie 1 mm mechanisches Schutzvlies 500 g/qm | | | |
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